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Entschädigung bei Wasserschäden durch das WTS-System

Die WTS-Regelung vom Juli 2021 sieht eine Entschädigung für Schäden vor, die durch das Hochwasser vom Juli 2021 und die Überschwemmungen in Limburg und im nicht eingedeichten Gebiet entlang der Maas in Nordbrabant entstanden sind. Es kann von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden, kirchlichen Einrichtungen, Vereinen und Stiftungen in Anspruch genommen werden.

Die Verordnung WTS Juli 2021 heißt offiziell "Verordnung über die Entschädigung von Wasserschäden in Limburg und dem nicht überschwemmten Gebiet entlang der Maas in Nordbrabant im Juli 2021".

Die WTS vom Juli 2021 sieht eine Entschädigung für Sachschäden vor, die nicht versicherbar, vermeidbar oder behebbar sind. Sie können Ihren Schaden bis zum 15. Dezember 2021 melden. Nach Ihrer Meldung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erfahren dann, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für einen Teil Ihres Schadens haben. Weitere Informationen finden Sie unter "Nach Ihrer Meldung".

Sie brauchen mit der Reparatur Ihres Schadens nicht zu warten. Belegen Sie den Schaden mit Fotos und Filmen. Darauf sollte der Schaden gut zu erkennen sein.

Sind Sie gegen den Schaden versichert? Wenn ja, wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

WICHTIG: Wir machen eine Bestandsaufnahme der regionalen Umsatzverluste. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular (Link) aus. Dieses Formular kann ausgefüllt zurückgeschickt werden an: format_omzetderving@prvlimburg.nl.

Bedingungen

  • Ihr Schaden fällt unter die Arten von Wasserschäden und Kosten, für die eine Entschädigung gewährt wird. Welche das sind, erfahren Sie auf der Seite"Arten von Wasserschäden, Kosten und Höchstentschädigung".
  • Sie haben Schaden im Schadensbereich*.
  • Der Schaden ist nicht vernünftigerweise versicherbar.
  • Der Schaden darf nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sein. Oder weil Sie keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu verhindern.
  • Der Schaden wurde durch Überschwemmung, abfließendes Wasser oder eine Kombination aus beidem verursacht**.
  • Der Schaden ist in der Zeit vom 13. Juli bis zum 20. Juli 2021 entstanden.
  • Sie melden Ihren Schaden bis spätestens 15. Dezember 2021. Haben Sie bereits das Formular "Zentrale Schadensmeldung" bei der Gemeinde ausgefüllt? Dann brauchen Sie ihn uns nicht mehr zu melden.
  • Sie unterschreiben das WTS-Antragsformular innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie es vom Schadenexperten erhalten haben. Lesen Sie mehr dazu unter "Nach dem Gutachten".

*Schadensbereich

Das Schadensgebiet ist Limburg und das unbewirtschaftete Gebiet entlang der Maas in Nordbrabant. Siehe Karte Schadensgebiet Limburg und Nordbrabant.

**Überschwemmung

Überschwemmung von:

  • Die Maas;
  • Nebenflüsse der Maas;
  • Bäche in Limburg;
  • und der nicht eingedeichte Abschnitt entlang der Maas in Brabant. Dieser verläuft von der Grenze zu Limburg bis nach Boxmeer.

Fließendes Wasser

Abfluss von Starkniederschlägen im Süden Limburgs.

Arten von Wasserschäden, Kosten und Entschädigung

Die WTS-Regelung vom Juli 2021 erstattet einen Teil des Wasserschadens und der Kosten. Sie erstatten die Meldung für eine oder mehrere Arten von Wasserschäden. Melden Sie auch Schäden, deren genaue Schadenshöhe erst später bekannt wird. Die Arten von Wasserschäden und Kosten, die Sie melden können, sowie die maximale Entschädigung finden Sie auf der Seite Arten von Wasserschäden, Kosten und maximale Entschädigung.

Melden Sie Ihren Anspruch

Sie können Ihren Antrag bis zum 15. Dezember 2021 über die Schaltfläche 'Directly arrange your report' melden. Unternehmen benötigen für ihre Meldung mindestens die eRecognition-Stufe 2+ oder die Zulassung 2+. Sind Sie eine Privatperson? Dann melden Sie sich bei DigiD an. Haben Sie noch keine eRecognition oder DigiD? Dann beantragen Sie es zuerst. Lesen Sie mehr über Berechtigungen.

Ist die Adresse Ihres Unternehmens dieselbe wie die Ihres Wohnsitzes und haben Sie auch Schäden an Ihrem Privateigentum? Wenn ja, machen Sie 2 getrennte Meldungen.

Schäden direkt melden (Link)

 

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